Eine unselbstständige Stiftung ist eine Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung, die als Treuhänderin die Rechte und Pflichten der unselbstständigen Stiftung wahrnimmt.
Eine unselbstständige Stiftung wird durch einen Vertrag zwischen der Bürgerstiftung und dem Stifter errichtet.
Vorteile von Treuhandstiftungen gegenüber eigenen rechtsfähigen Stiftungen sind der geringerer Aufwand und die größere Flexibilität für den Stifter.
Anders als beim Stiftungfonds kann der Zweck der unselbstständigen Stiftung auch von den Zwecken der Bürgerstiftung abweichen.
Eine Treuhandstiftung empfiehlt sich ab einem Betrag von 25.000 Euro. Ansonsten raten wir zu einer Zustiftung.
Steuerrechtlich wird die unselbstständige Stiftung einer selbstständigen Stiftung gleichgestellt. Die Vermögensanlage erfolgt getrennt von dem sonstigen Vermögen der Bürgerstiftung.